Übergabe-Möglichkeiten von Liegenschaften
Es gibt mehrere Möglichkeiten, der Stiftung eine Liegenschaft anzuvertrauen. In Betracht fallen vor allem Schenkung und Zuwendung mittels letztwilliger Verfügung (Testament).
Ortsbildprägend
Es gibt mehrere Möglichkeiten, der Stiftung eine Liegenschaft anzuvertrauen. In Betracht fallen vor allem Schenkung und Zuwendung mittels letztwilliger Verfügung (Testament).
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Schenkung
Hauseigentümer/innen können ihre Liegenschaft der Stiftung schenken. Mittels Auflagen kann sichergestellt werden, dass die Stiftung das Haus unterhält und nicht weiterveräussert. Eine Schenkung kann mit einem Wohnrecht verbunden werden, sodass der Schenker oder die Schenkerin so lange wie möglich oder bis zum Ableben im Haus wohnen kann.
Letztwillige Verfügung
Mittels Testament kann verfügt werden, dass die Stiftung
die Liegenschaft als Erbschaft/Legat erhält. Auch solche testamentarischen Zuwendungen können mit Auflagen
(z. B. dauernder Erhalt der Liegenschaft, Erhalt originaler Fenster usw.) verbunden werden.
Durch Sanierung aufgewertet
Soweit die Übertragung der Liegenschaft als Schenkung anerkannt ist, fallen Schenkungssteuern und die Grundstückgewinnsteuer weg.
Unser Jurist berät Sie gerne, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Haus – sei es zu Lebzeiten oder durch letztwillige Verfügung – der Stiftung anzuvertrauen.