Übergabe-Möglichkeiten von Liegenschaften

Es gibt mehrere Möglichkeiten, der Stiftung eine Liegenschaft anzuvertrauen. In Betracht fallen vor allem Schenkung und Zuwendung mittels letztwilliger Verfügung (Testament).

© S. Meier

Stiftung für Baukultur und Denkmalpflege BL Bauobjekte9057

Ortsbildprägend

Schenkung


Hauseigentümer/innen können ihre Liegenschaft der Stiftung schenken. Mittels Auflagen kann sichergestellt werden, dass die Stiftung das Haus unterhält und nicht weiterveräussert. Eine Schenkung kann mit einem Wohnrecht verbunden werden, sodass der Schenker oder die Schenkerin so lange wie möglich oder bis zum Ableben im Haus wohnen kann.

Letztwillige Verfügung


Mittels Testament kann verfügt werden, dass die Stiftung 
die Liegenschaft als Erbschaft/Legat erhält. Auch solche testamentarischen Zuwendungen können mit Auflagen 
(z. B. dauernder Erhalt der Liegenschaft, Erhalt originaler Fenster usw.) verbunden werden.

© Stiftung

Sitzplatz 1 2363 2023 vinzenz wyser

Durch Sanierung aufgewertet

Soweit die Übertragung der Liegenschaft als Schenkung anerkannt ist, fallen Schenkungssteuern und die Grundstückgewinnsteuer weg. 

Unser Jurist berät Sie gerne, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Haus – sei es zu Lebzeiten oder durch letztwillige Verfügung – der Stiftung anzuvertrauen.